So stimmen Sie mit NEIN

Wichtig: Bis zum 24.8. um 18 Uhr kann in der Abstimmungsstelle des Bezirksamtes auch persönlich abgestimmt werden (Klosterwall 4 (Block B), 3. Stock).

Wer darf abstimmen?

Beim Bürgerentscheid zur Seilbahn sind nur die Einwohner*innen des Bezirks Hamburg-Mitte stimmberechtigt (siehe auch „Fragen und Antworten„).
Dazu müssen Sie seit mindestens drei Monaten im Bezirk gemeldet sein. Stichtag ist also der 24. Mai 2014, wer später in den Bezirk gezogen ist oder hier nur wohnt, aber nicht gemeldet ist, darf nicht mit abstimmen.

Die Bezirksgrenzen sind gerade im Bereich St. Pauli/Altona/Schanzenviertel etwas verwirrend. Manche glauben in St. Pauli zu wohnen, obwohl ihre Straße verwaltungstechnisch schon zu Altona gehört. Auf dieser Karte von Open Street Map ist die Bezirksgrenze als gestrichelte violette Linie eingezeichnet (siehe z.B. Bernstorffstraße).

Wer glaubt stimmberechtigt zu sein aber dennoch keine Unterlagen bekommen hat, kann sich an sich an die Wahlgeschäftsstelle wenden: wahlen-abstimmungen@hamburg-mitte.hamburg.de .
Die Geschäftsstelle ist auch telefonisch zu erreichen – aber bitte nur in schwierigen und dringenden Fällen: 42854-2333.

Wer seine Wahlunterlagen verloren hat, kann neue beantragen und muss dazu nur eine eidesstattliche Erklärung abgeben – sonst könnte ja jemand zweimal abstimmen.

Hier finden Sie den amtlichen Text, der mit den Abstimmungsunterlagen versendet wurde.

Es ist also bis zuletzt noch möglich, gegen die Musical-Bahn zu stimmen – und jede Nein-Stimme zählt!

So wird abgestimmt

Viele Leute sind irritiert von den Abstimmungsunterlagen. Die Frage auf dem Abstimmungszettel ist in Juristendeutsch formuliert und schwer verständlich. 

Aber eigentlich ist es ganz einfach: wer für die Seilbahn ist, kreuzt “Ja” an. Wer dagegen ist, wählt “Nein”.

 

Die folgenden Bilder zeigen, wie das Abstimmen geht:

Kreuzen Sie auf dem gelben Stimmzettel Ihre Wahl an – wir raten natürlich dringend zum NEIN.

Der gelbe Stimmzettel - kreuzen Sie hier NEIN an

 

Stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den “Stimmzettelumschlag” – auch der ist gelb.

Stecken Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag.

 

Kleben Sie den Umschlag zu. 

Der zugeklebte Stimmzettelumschlag.

  

Nun können Sie den Abstimmungsschein ausfüllen. Wenn Sie ohne Hilfe abstimmen, brauchen Sie nur Ort, Datum und Unterschrift einzutragen. Wenn Ihnen jemand hilft, müssen auch die “Angaben zur Hilfsperson” ausgefüllt werden.

Füllen Sie den Abstimmungsschein aus.

 

Nun stecken Sie den ausgefüllten Abstimmungsschein und den gelben Stimmzettelumschlag in den “Abstimmungsbrief” – der ist rosa.

Stecken Sie den ausgefüllten Abstimmungsschein und den gelben Stimmzettelumschlag in den “Abstimmungsbrief”

 

Den Abstimmungsbrief kleben Sie zu. Das war’s schon! Jetzt muss der Brief nur noch in den Briefkasten.  Sie müssen keine Briefmarke darauf kleben – das Porto bezahlt das Bezirksamt.

Der zugeklebte Abstimmungsbrief kann nun in den Briefkasten.

 

Achtung! Die Unterlagen müssen spätestens am 24.08. im Bezirksamt sein! Am besten stimmen Sie sofort ab, spätestens jedoch am 22.8.

Wenn Sie diesen Termin verpasst haben, können Sie am 24. August auch noch persönlich abstimmen. 

Dazu müssen Sie aber mit Abstimmungsschein und Personalausweis in’s Bezirksamt kommen (Klosterwall 4, Block 3, 3. Stock). Das hat an diesem Tag bis 18 Uhr offen.

 Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Quorum – da es für die Gültigkeit der Abstimmung keine Mindestanzahl von abgegebenen Stimmen gibt, ist Ihr NEIN besonders wichtig!